Der Regierungsrat des Kantons Zürich will transportunfähigen Patientinnen und Patienten in Zürcher Spitälern das selbstbestimmte Sterben auch in Zukunft auf unmenschliche Art und Weise verwehren: 
aktuelle Medienmitteilung

Unterstützen: Diese Organisationen sind bereits dabei

Selbstbestimmung auch im Heim

Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende auch im Altersheim

Warum es im Kanton Zürich eine Initiative braucht

Private Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich sind weiterhin nicht dazu verpflichtet, Suizidhilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen – selbst wenn sie von der öffentlichen Hand subventioniert sind. Wegen diesem Entscheid des Kantonsrats vom 31. Oktober 2022 kommt es immer noch vor, dass Heimbewohnerinnen und -Bewohner ihre eigenen vier Wände zum selbstbestimmten Sterben mühselig und sinnloserweise verlassen müssen. Das ist unwürdig und verletzt das Gebot der Bundesverfassung (Art. 7 BV), die Menschenwürde zu achten und zu schützen. 

Die Kantonale Volksinitiative "Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen" will diesen Zustand ändern: Zukünftig sollen die Zürcher  Alters- und Pflegeheime sowie die Spitäler in ihren Räumlichkeiten die Durchführung eines assistierten Suizids dulden und die Bewohnenden so ihren Anspruch auf Hilfe beim Sterben durchsetzen können.

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Aktuelles

7. Februar 2025 – Unmenschlicher Gegenvorschlag des Regierungsrats

Der Regierungsrat des Kantons Zürich will transportunfähigen Patientinnen und Patienten in Zürcher Spitälern das selbstbestimmte Sterben auch in Zukunft auf unmenschliche Art und Weise verwehren. Dies geht hervor aus seiner Stellungnahme zur Volksinitiative «Selbstbestimmung auch im Heim», die mit mehr als der doppelten, erforderlichen Unterschriftenzahl (13'000) eingereicht worden ist. EXIT als grösste Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz unterstützt die Volksinitiative als überfällige Durchsetzung der Menschenrechte im Kanton Zürich.

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